Information zur Anmeldung für spätimmigrierte Jugendliche ins Brückenangebot an der ksb

Im Zuge der Zusammenführung und Neu-Konzipierung des Brückenangebotes an der Kantonalen Schule für Berufsbildung, ksb, entfällt der reguläre Februarstart 2026 ins Brückenangebots Integration (BAI) für spätzugezogene Jugendliche (weniger als zwei Jahre in der Schweiz). Der nächste reguläre Schulstart ist für August 2026 festgesetzt.
Ab dann wird neu das Brückenangebot des Kantons Aargau an allen Standorten auch für spätzugezogene Jugendliche angeboten.

Zur Gruppe der spätzugezogenen Jugendlichen gehören spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs sowie Asyl-/Schutzsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Ausweis B oder F mit Flüchtlingseigenschaft oder vorläufiger Aufnahme, N (Asylsuchende), S (Schutzsuchende oder Schutzgewährung).

Der Anmeldeprozess für die Aufnahme im Sommer 2026 wird aktuell überarbeitet. Das Anmeldefenster ist ab 15. April bis 31. Mai 2026 geplant. Weitere Informationen folgen.
*Die entsprechenden Aufnahmebedingungen finden Sie unten aufgeführt.

Übergangslösungen ab Februar 2026

Betreffend Übergangslösungen und Angebote zwischen Februar und Sommer 2026 zur Unterstützung für die spätimmigrierten Jugendlichen, die regulär im Februar 2026 in die ksb ins BAI eingetreten wären, sind BKS und ksb zusammen mit dem MIKA im Austausch.

Übergangslösungen und Unterstützungsangebote stehen sowohl spätimmigrierten Jugendlichen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten als auch Jugendlichen aus dem Asyl- und Schutzbereich offen. *Die entsprechenden Aufnahmebedingungen finden Sie unten aufgeführt.

Weitere Informationen und Anlaufstellen zur Abklärung von Übergangslösungen laufen zielgruppenspezifisch:

  • Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU-/EFTA- und Drittstaaten (ausserhalb Asylbereich): Angebote für spätimmigrierte Jugendliche und Erwachsene – Kanton Aargau

  • Bei spätimmigrierten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und Schutzbedürftigen mit Integrationsplan im Rahmen der durchgehenden Fallführung IAS erhalten die für die Anmeldung zuständigen fallführenden Stellen zeitnah Informationen zum weiteren Vorgehen über die IT-Plattform IAS.


Meldefrist

Die Meldefrist zur Prüfung einer Übergangslösung läuft von Ende Oktober 2025 bis zum 1. Dezember 2025 über die jeweilige Anlaufstelle.

Volksschulbesuchende können wie üblich nur für den Sommerstart 2026 aufgenommen werden.

Für weitere Fälle, die nicht in die oben erwähnten Kategorien fallen, melden Sie sich bei der Sektion Schulische Bildung (schulische-bildung@ag.ch)

*Aufnahmebedingungen

  • 16. bis 21. Altersjahr und Wohnsitz im Kanton AG

  • Abgeschlossenes und bis zur Anmeldefrist ausgewiesenes Sprachniveau Deutsch A1 in allen vier Teilbereichen: Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen (= vollständige Beherrschung des Niveaus A1)

  • Vorhandensein von Grundkompetenzen: insbesondere Mathematik sowie Selbst-, Sozial-, Methoden- und IKT-Kompetenzen

  • Besuch der Volksschule oder von bedarfsgerechten vorbereitenden Sprach- und Grundkompetenzfördermassnahmen gemäss Integrationsplan in der Schweiz in der Regel während mindestens einem halben Jahr (gilt nur für Zielgruppe IAS).

  • Bildungswille: Ziel ist eine Anschlusslösung auf Sekundarstufe II (Lehre oder weiterführende Schule) und nicht ein direkter Berufseinstieg

  • Bildungsfähigkeit: Fähigkeit, den Unterricht über die gesamte Woche hinweg an der ksb regelmässig zu besuchen

  • Persönliches Notebook gemäss Vorgaben, Smartphone für 2 Faktor-Authentifizierung