Brückenangebot Integration
Die Integrationskurse 1 und 2 werden nicht mehr durch die ksb angeboten.
Für Fragen und Auskünfte zu den Integrationskursen 1 + 2 lautet die Kontaktadresse:
integration@ag.ch
Die Kantonale Schule für Berufsbildung führt weiterhin das Brückenangebot Integration (BAI):
Das Brückenangebot Integration richtet sich an spätimmigrierte Jugendliche ab dem 16. und bis zum vollendeten 21. Altersjahr (bei Eintritt 21 Jahre minus 1 Tag, bei Status N 19 Jahre minus 1 Tag).
Voraussetzung für den Besuch dieses Angebots ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (vollständige Beherrschung) und der vorherige Besuch der Volksschule oder eines Integrationskurses in der Schweiz während mindestens eines halben Jahres.
Das Angebot dauert zwei Jahre:
Im ersten Jahr beträgt die Unterrichtszeit 26 Stunden. Die Unterrichtstage verteilen sich auf vier aufeinanderfolgende Wochentage mit Beginn am Montag oder Dienstag.
Unterrichtsschwerpunkte sind Deutsch als Zweitsprache, Berufsfindung sowie erweiterte Integrations- und Grundkompetenzförderung in Mathematik, Allgemeinbildung und sozialem Lernen. Lernstudio, Sport und Werkstatt gehören ebenfalls zum Programm. In der Stammklasse finden Berufsfindung, Allgemeinbildung, Lernstudio und soziales Lernen statt. In den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Mathematik wird teilweise in Niveaugruppen gearbeitet. Ziel des ersten Jahres ist der Spracherwerb Deutsch A2 sowie ein Praktikumsplatz für das zweite Jahr.
Im zweiten Jahr beträgt die Unterrichtszeit 22 Stunden. Die Unterrichtstage verteilen sich auf drei aufeinanderfolgende Wochentage mit Beginn am Montag, Dienstag oder Mittwoch.
Die Unterrichtsschwerpunkte sind analog zum ersten Jahr. Lernstudio und Sport gehören weiterhin zum Programm. An den schulfreien Tagen arbeiten die Lernenden in ihrem Praktikumsbetrieb.
Die Anmeldung erfolgt …
- über das Online-Anmeldeformular (über ksb-Homepage)
- Die Kurse beginnen zweimal im Jahr, jeweils zu Semesterbeginn im August und Februar
- Anmeldeschluss für August ist der 1. Juni, für Februar der 1. Dezember
Zusammenfassung:
- Voraussetzung für den Besuch des Brückenangebots Integration sind …
spätimmigrierte Jugendliche ab dem 16. und bis zum vollendeten 21. Altersjahr.
(Bei Eintritt 21 Jahre minus 1 Tag, bei Status N 19 Jahre minus 1 Tag) - Vollständige Beherrschung der deutschen Sprache auf Niveau A1
- Besuch der Volksschule/Integrationskurs während mindestens einem halben Jahr in der Schweiz
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Persönliches Notebook ab dem 1. Arbeitstag mitbringen
Beispiel Arbeitsplan im ersten Arbeitsjahr: